Hi, ich bin Maria Markstädter – die meisten nennen mich Mascha. Ich bin staatlich geprüfte Logopädin und liebe es, mit Kindern (meinen „süßen Mäusen“) zu arbeiten: spielerisch, klar strukturiert und mit viel Gefühl für das, was sie gerade brauchen. Bindung ist für mich der Schlüssel – denn aus Vertrauen entsteht echte Veränderung. Ich begleite Kinder, Jugendliche und Erwachsene – vom ersten Kennenlernen bis zum stabilen Transfer in den Alltag. Therapie soll nicht nur „funktionieren“, sondern sich gut anfühlen und Mut machen.
Diskretion ist für mich selbstverständlich. Und: Ich habe immer ein offenes Ohr – auch für Themen, die über die eigentlichen Therapieinhalte hinausgehen, aber den Therapieerfolg beeinflussen können. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Ich arbeite in enger Kooperation mit der Praxis Andreas Oligschlaeger (Schwerpunkt Stimme und neurologische Störungen). Bei Bedarf vermittle ich gerne weiter.
Voraussetzung für den Start der logopädischen Behandlung ist eine vollständig und korrekt ausgestellte Heilmittelverordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem (Kinder-)Arzt, wenn ein Behandlungsbedarf festgestellt wurde.
- Erste Theraie: Anamnese / Diagnostik
Die erste Therapieeinheit dient der Anamnese, Diagnostik und Therapieplanung. Auf Basis der ärztlichen Diagnose erstelle ich einen logopädischen Befund. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welche Therapie sinnvoll ist und welche Ziele wir verfolgen.
- Ihre Termine
Der Arzt verordnet in der Regel 1–3 Termine pro Woche mit 45 Minuten pro Einheit. Wenn wir einen Termin vereinbart haben, findet dieser wöchentlich zu einer festen Zeit statt. Diese Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Bitte seien Sie pünktlich und idealerweise 5 Minuten vorher vor Ort. Die letzten 10 Minuten der Einheit sind für das Eltern-/Angehörigengespräch vorgesehen.
- Terminabsage
Für den Therapieerfolg ist es wichtig, dass Termine regelmäßig wahrgenommen werden. Sollten Sie verhindert sein (z.B. durch Krankheit), sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn ab. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen sind wir gemäß §615 BGB berechtigt, eine Ausfallgebühr zu erheben.
- Fortschritt sichern - Transfer
Der Therapieerfolgt hängt maßgeblich davon ab, wie gut die Inhalte im Alltag umgesetzt werden. Bitte planen Sie daher ausreichend Möglichkeiten für den Transfer ein. Kleine Übungsaufgaben für zu Hause gehören zur Therapie dazu. Wenn Sie diese Aufgaben sorgfältig durchführen, ist das der wichtigste Schlüssel für nachhaltige Fortschritte.
Für den Therapieerfolg ist es wichtig, dass Termine regelmäßig wahrgenommen werden. Sollten Sie verhindert sein (z.B. durch Krankheit), sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn ab. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen sind wir gemäß §615 BGB berechtigt, eine Ausfallgebühr zu erheben.